| Ein Dokument schreibt Geschichte Der 1259 v.Chr. geschlossene Friedensvertrag zwischen Ramses II,
Pharao von Ägypten, und Hattusili III, König der Hethiter
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| Hätte die moderne Verwaltung einen Stammbaum, er würde mit den Ägyptern beginnen, denn kein anderes Volk hat sie in früher Zeit schon so perfektioniert. Wen wundert es da, dass wir ihnen (und natürlich den Hethitern) auch den ersten schriftlichen Staatsvertrag der Menschheitsgeschichte verdanken. |
| Die Schlacht bei Kadesch um 1274 v.Chr. zwischen den Ägyptern und den Hethitern, in Ägypten propagandistisch als großer, allein durch den Herrscher erzielter Sieg ausgeschlachtet, war wohl eher ein unentschiedener Kampf, wenn nicht gar eine Niederlage für die Ägypter. Die endgültige Beendigung der Kampfhandlungen zwischen beiden Völkern wurde schließlich vertraglich besiegelt. |
Ramses
II, kämpfend auf seinem Streitwagen |
Die Namenskartuschen Ramses II |
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Gegenüberstellung des babylonischen und des ägyptischen Textes Abschrift
aus: Vorspann Jahr
21, erster (Monat) der Saatzeit Ankunft der Boten Da kamen
der Königsbote, Stellvertreter der Wagentruppe Nemti,
Abschrift des Vertrages in ägyptischer Übersetzung Abschrift
der Silbertafel, die der Großfürst von Hatti, Hattusili,
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| Der Vertrag |
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| Überschrift
des Vertrages auf der Silbertafel § 1A Überschrift im engeren Sinne [Der
Vertrag, den R]iamas[esa mai-]amana, der Großkönig, der König
[des Landes Ägypten,] [auf einer Silbertafel geschlossen hat] mit Hattusili,
[dem Gro]ß[könig], dem König des Landes Hatti, seinem Bruder,
für [das Land Ägypten und das Land Hatti], um so (auch ) [großen]
Friede[n] und große [Brüder]schaft zwischen ihnen für i[mmer]
zu stiften. § 1B Absender-Adressat als Vertragspartner S[o] (sagt) Riamasesa mai-amana, der Großkönig, der König des Landes Ägypten, der Hel[d a]ller Länder der Sohne des Minmuria, des Großkönigs, des Königs des Landes Ägypten, des Helden, der Enkel des Minpahtaria, des Großkönigs, des Königs des Landes Ägypten, des Helden, zu Hattusili, dem Großkönig, dem König des Landes Hatti, des Helden, dem Enkel des Suppiluliuma, des Großkönigs, des Königs des Landes Hatti, des Helden |
Überschrift
des Vertrages auf der Silbertafel § 1A+B Überschrift, vermengt mit Absender-Adressat-Angabe Der Vertrag, den der Großfürst von Hatti, Hattusili, der Starke, der Sohn des Mursili, des Großfürsten von Hatti, des Starken, der Sohn des Suppil[uliu, des Großfürsten von Hatti, des Star]ken, auf einer Silbertafel geschlossen hat für Wasmuaria satepnaria, Großkönig von Ägypten, den Starken, den Sohn des Minmuria, des Großkönigs von Ägypten, des Starken, den Sohn des Sohnes des Minpahtaria, des Großkönigs von Ägypten, des Starken |
| § 1C
Zweck des Vertrages Siehe, ich habe jetzt [gu]te Brüderscha[ft] und guten Frieden zwischen uns für immer gestiftet, um so (auch) guten Frieden und gute Brüderschaft zwi[schen] dem Lande Ägypten und dem Lande Hatti für immer [zu stiften] |
§ 1C
Zweck des Vertrages Der
gute Friedens- und Brüderschaftsvertrag, |
| § 2
Vorgeschichte des Vertrages So (spricht er): Siehe, was das Verhältnis des Großkönigs, des Königs des Landes Ägypten, [und des Großkönigs], des Königs des Landes Hatti, seit jeher angeht, so wollte der Gott [durch einen Vertrag au]f ewig nicht zulassen, daß Feindschaft zwischen ihnen entsteht. |
§ 2
Vorgeschichte des Vertrages Früher, (schon) von Ewigkeit her, was das Verhältnis zwischen dem Großkönig von Ägypten und dem Großfürsten von Hatti angeht, so ließ der Gott durch einen Vertrag <auf ewig> nicht zu, daß Feindschaft zwischen ihnen entsteht. In der Zeit des Muwatalli aber, des Großfürsten von Hatti, meines Bruders da kämpfte er mi[t Riamasesa mai-amana], dem Großkönig von Ägypten. Nachdem Muwatalli, der Großfürst von Hatti, mein Bruder, zu seinem Schicksal geeilt war, setzte sich Hattusili als Großfürst von Hatti auf den Thron seines Vaters. |
| Allgemeine
Freundschaftserklärung § 3 Ramses hat den Vertrag wieder aufgenommen Siehe, Riamasesa mai-amana, der Großkönig, der König des Landes Ägypten, <befindet sich in dem Vertrag> <um> das Verhältnis entstehen <zu lassen>, d[as der Sonnengott geschaffen hat, un]d das der Wettergott geschaffen hat für das Land Ägypten und das Land Hatti in ihrem Verhältnis von Ewigkeit her, (und) um zwische[n ihnen n]iemals Feindschaft entstehen zu [las]sen. Fürwahr, Ri[amases]a, mai-amana, der Großkönig, der König des Landes Ägypten], hat sich verbündet durch den Vertrag auf der Silbertafel mit [Hattusi]li, dem Großkönig, dem König des Landes Hatti, seinem Bruder, v[om heutigen Ta]ge [an], um zwi[schen uns für] immer guten Frieden und gute Brüderschaft zu stiften, indem er mi[t mir] verbrüdert ist, <indem er mit mir friedlich ist,| indem ich mit ihm verbrüdert bin (und) indem ich mit ihm für i[mmer] friedlich bin. [Siehe,
w]ir machen [unsere] Brüderschaft (und) unseren [Frie]den, indem er besser
ist als die Brüderschaft [und) der Friede von früher, die es im
Land Ä[gypten und im Lan]d Hatti gab. Siehe Riamasesa mai-amana, der
Großkönig, der König des Landes Ägypten, befindet sich
in gutem Frieden (und) in guter Brüderschaft mit [Hattusili], dem Großkönig,
dem König des Landes Hatti. Siehe, die Söhne des Riamasesa mai-amana,
des Großkönigs, des Königs des Landes Ägypten, sind
friedlich (und) verbrü[dert] [mit] den Söhnen des Hattusili, des
Großkönigs, des Königs des Landes Hatti für immer, indem
sie sich entsprechend unserem Verhältnis [unserer Brüderscha[ft
und] unseres [Frie]dens (verhalten) und indem das Land Ägypten und das
Land Hatti friedlich und verbrüdert sind wie wir auf ewig.
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Allgemeine
Freundschaftserklärung § 3 Hattusili hat den Vertrag wieder aufgenommen Danach aber, vom heutigen Tage an, siehe, da befindet sich Hattusili, der Großfürst von Hatti, [in] dem Vertrag, der das Verhältnis dauerhaft machen soll, das der Sonnengott geschaffen hat, und das der Seth geschaffen hat, für das Land Ägypten und das Land Hatti, um zwischen ihnen niemals Feindschaft entstehen zu lassen. Siehe, Hattusili, der Großfürst von Hatti, hat sich verbündet durch den Vertrag <auf der Silbertafel| mit Wasmuaria satepnaria, dem Großkönig von Ägypten, vom heutigen Tage an, um zwischen uns für immer guten Frieden und gute Bruderschaft zu stiften, indem er mit mir verbrüdert ist, indem er mit mir friedlich ist, indem ich mit ihm verbrüdert bin (und) indem ich mit ihm für immer friedlich bin. Nachdem Muwatalli, der Großfürst von Hatti, mein Bruder, seinem Schicksal gefolgt war, setzte sich Hattusili als Großfürst von Hatti auf den Thron seines Vaters. Si[eh]e, ich bin (im Bund) zusammen mit Riamasesa mai-amana, dem Großkönig Ägyptens, indem [das Verhältnis uns]eres Friedens (und) [uns]erer Brüderschaft g[ut ist]; indem es [das Verhältnis) besser ist als der (frühere Frieden (und) als die (frühere Brüderschaft, die in dem Land <Ägypten (und) in dem Land Hatti> existierte. Siehe, ich als der Großfürst von Hatti befinde mich mit [Wasmuaria satepnaria,] dem Großkönig Ägyptens, in gutem Frieden (und) guter Verbrüderung; (auch) die Enkel des Großfürsten von Hatti sollen sich verbrüdern und friedlich sein mit den Enkeln des Riamasesa [mai-amana], des Großkönigs von Ägypten, <für immer>, indem [sie] sich in unserem Verhältnis der Brüderschaft (und) [in] unserem Verhältnis [des Friedens] befinden; [(auch) das Land Ä]gypten und das Land Hatti sollen friedlich sein (und) sich verbrüdern wie wir für immer, ohne daß jemals zwischen ihnen Feindschaft aufkommt. |
| Gegenseitiges
Nichtangriffsversprechen § 4A Ramses soll Hatti nicht angreifen Vgl. § 4B Hier. Ria[mases]a mai-amana, der Großkönig, der König des Landes Ägypten, soll niemals das Land Hatti angreifen, um irgendetwas aus i[hm] wegzunehmen. §
4B Und Hattusili, der Großkönig, der König des Landes Hatti, soll niemals das Land Ägypten angreifen, um irgend[etwas] aus ihm wegzunehmen. §
5A+B §
5A Siehe, die für die Ewigkeit festgelegte Ordnung, die der Sonnengott und der Wettergott für das Land Ägypten und das Land Hatti geschaffen haben, um keine Feindschaft zwischen ihnen zuzulassen. Siehe, Riamasesa mai-amana, der Großkönig, der König des Landes Ägypten, hat sie wiederaufgenommen, um Frieden zu schaffen von diesem Tage an. Siehe, das Land Ägypten und das Land Hatti sind befriedet und verbrüdert auf ewig. §
5B |
Gegenseitiges
Nichtangriffsversprechen § 4A Ramses soll Hatti nicht angreifen Vgl. & 4B Bab. ohne daß <Hattusili>, der Großfürst von Hatti, jemals das Land Ägypten angreift, um irgendetwas aus ihm wegzunehmen. §
4B ohne daß Wasmuaria satepnaria, der Großkönig von Ägypten, jemals das Land Hatti angreift, um irgendetwas aus ihm wegzunehmen. §
5A+B §
5A Was den festgelegten Vertrag angeht, der hier zur Zeit des Suppiluliuma, des Großfürsten von Hatti bestand, und ebenso den festgelegten Vertrag, der zur Zeit des Muwatalli, des Großfürsten von Hatti, meines Bruders, bestand, so habe ich ihn wiederaufgenommen; §
5B Siehe, (auch) Riamasesa mai-amana, der Großkönig von Ägypten, hat [den Vertrag] wieder aufgenommen, (und) von diesem Tag an ist es, daß er mit uns zusammen handelt. Wir haben ihn wiederaufgenommen, (und) nach diesem festgelegten Verhältnis ist es, daß wir handeln. |
| Defensivbündnis
gegen äußere und innere Feinde § 6 Ramses soll Hattusili gegen äußere Feinde unterstützen Vgl. § 8 Hier. Und wenn ein auswärtiger Feind gegen das Land Hatti zieht, und Hattusil[i, der König des Landes Hatt]i, schickt zu mir mit den Worten: "Komm zu mir zu meiner Hilfe gegen ihn!", so soll Ri[amasesa ma]i-amana, der Großkönig, der König des Landes Ägypten, seine Truppen und seine Wagen senden, und sie sollen [seinen Feind] erschlagen [und er soll de]m Lande Hatti [Ge]nugtuung verschaffen. §
7 Und wenn Hattusili, der Großkönig, der König des Landes Hatti, auf Unterta[nen] von sich [zornig sein sollte], nachdem sie sich gegen ihn vergangen haben, und du dem Riamasesa mai-amana, dem Großkönig, dem König des Landes Ägyp[ten, des]halb schickst, dann soll Riamas[esa m]ai-amana seine Truppen und seine Wagen schicken, und die sollen alle vernichten, auf die er zornig ist. |
Defensivbündnis
gegen äußere und innere Feinde § 6 Hattusili soll Ramses gegen äußere Feinde unterstützen Vgl. § 8 Bab. Wenn ein auswärtiger Feind gegen die Länder des Wasmuaria satepnaria, des Großkönigs von Ägypten zieht, und der zum Großfürsten von Hatti schickt, mit den Worten: "Komm mit mir als Verstärkung gegen ihn!", so soll der Großfürst von Hatti [zu ihm als Verstärkung kommen,] [und d]er Großfürst von Hatti soll seinen Feind erschlagen. Aber wenn der Großfürst von Hatti nicht (selbst) gehen will, so soll er seine Truppen und seine Wagen schnellstens kommen lassen und seinen Feind erschlagen. §
7 Oder wenn Riamasesa mai-amana, [der Großkönig von Ägypten], auf Untertanen von sich zornig ist, nachdem sie ein anderes Vergehen gegen ihn verübt haben, und er auszieht, um sie zu erschlagen, so soll der Großfürst von Hatti (im Bunde) mit ihm alle [vernichten,] [auf die] sie zornig sein werden. |
| § 8 Hattusili soll Ramses gegen äußere Feinde unterstützen Vgl. § 6 Hier. [Und wen]n ein auswärtiger Feind gegen das Land Ägypten zieht, und Riamasesa mai-amana, [der König des La]ndes Ägypten, dein Bruder, zu Hattusili, dem König des Landes Hatti, seinem Bruder, schickt, mit den Worten: "Komm zu meiner Hilfe gegen ihn!" dann soll Hattu[sili, der Köni]g des Landes Hatti, seine Truppen und seine Wagen senden und meinen Feind erschlagen. §
9 Und wenn Riamasesa ma[i-amana, der Köni]g [des Land]es Ägypten, auf Untertanen von sich zornig sein sollte, nachdem sie ein Vergehen gegen [ihn] verübt haben, und [ic]h zu Hattusili, (dem Großkönig), dem König des Landes Hatti, meinem Bruder, deshalb s[chick]e, dann soll Hattusil[i, der Großkönig, der König des Landes Ha]tti, meine Bruder, [seine] Truppen und seine Wagen schicken, und die sollen alle vernichten, [auf die] ich zo[rnig bin]. |
§ 8
Ramses soll Hattusili gegen äußere Feinde unterstützen Vgl. § 6 Bab. Aber [wenn ein] auswärtiger Feind gegen den Gro[ßfü]rst[en von Hatti zieht,] [und er zu Was]mua[ria] satepnatia, [d]em [Großkönig von Ägypten schickt,] [so soll er] zu ihm als Verstärkung kommen, um seinen Feind zu erschlagen. Wenn Riamasesa mai-amana, der Großkönig von Ägypten, kommen will, so soll er [kommen,] [und dem Land] Hatti Genugtuung verschaffen. Aber wenn [Wasmuari]a [satepnaria, der Großkönig von Ägypten, nicht kommen will,] [so soll er] seine [Truppen und seine] Wagen schnellstens kommen [lassen] und dem Land Hatti Genugtuung verschaffen. §
9 Aber wenn Untertanen des Großfürsten von Hatti sich gegen ihn vergehen, und Riamase[sa] mai-amana, [der Großkönig von Ägypten, es hört,] [so soll Wasmua]ria [satepnaria, der Groß]kön[ig von Ägypten, alle vernichten,] [auf die sie zornig sein werden]. |
| § 10
Ramses soll die Thronfolge des hethitischen Kronprinzen garantieren. Und siehe, der Sohn des Hattusili, des Königs des Landes Hatti so[ll] zum König des Landes Hat[ti] gemacht werden [a]n der Stelle des Hattusili, seines Vaters, nach vielen Jahren des Hattus[ili, des Königs des Landes H]atti. [Und] wenn die Söh[ne] des Landes Hatti ein Vergehen gegen ihn verüben sollten, dann soll [Riamasesa] mai-amana Tr[uppen und W]agen zu <seiner Hilfe> schicken <und> ihm Genugtuung verschaffen. §
10B |
§ 10
Ramses soll die Thronfolge des hethitischen Kronprinzen garantieren [Siehe], das [Land] Hatti (und) das Land [Ägypten] [sind (auch)] na[ch unser]em Leben [auf ewig friedlich und verbrüdert]. (Mit) anderen Worten: Ich werde mei[nem] Schicksal folgen (=sterben), aber Riamasesa mai[-amana], der Großkönig von Ägypten, [soll] ewig (=lange) leben; und [man] soll [in] das [Land] Hatti kommen, [um zu veranlassen, daß sie meinen] Sohn [zu] ihrem Herrn [machen], um nicht zuzulassen, [daß sie si] ch [einen andern zu ihrem Herrn] machen. We[nn] sie aber [gegen ihn ein Verbrechen verüb]en, indem sie [ablehne]n, ihn sich zum Herrn einzusetzen, so soll Wasmuaria satepna[ria, der] Großkönig von Ägypten, [mit] seinem Munde niemals schweigen; er soll ko[mm]en (oder: er soll [zu] ihm ko[mm]en) und das Land Hatti [vern]ichten und dem Großfürsten [von Hatti Ge]nugtu[ung ver]schaffen [und eb]enso dem [Land Hatti]. §
10B |
| §§ 11+12, 13+14
Auslieferung hochrangiger Flüchtlinge und von Flüchtlingsgruppen; Auslieferung einfacher Flüchtlinge §
11 [Und wenn ein Großer] aus dem Lande Ha[tti f]lieht, oder eine Stadt aus den Länder[n des Königs des Landes Hatti,] [und zu Ri]amasesa mai-am[ana], dem Großkönig, den Köni[g des Landes Ägypten kommt,] [dann] soll sie [Ri]amase[sa mai-amana, der Großkönig, der König des Landes Ägypten] ergreifen und [sie in die Hand des Hattusili, des Großkönigs, des Königs von Hatti, ihres Herrn], geb[en.] §
12 [Und we]nn ein Mensch kommt, oder zwei [Menschen, die man nicht kennt,] [und sie zu Riamasesa mai-amana kommen] um dem and[eren] Dienst zu leisten, dann [soll sie] R[iamasesa mai-amana ergreifen] [und sie in die Hand des Ha]ttusili, den Königs des Landes Hat[ti, geben]. |
§§ 11+12, 13+14
Auslieferung hochrangiger Flüchtlinge und von Flüchtlingsgruppen; Auslieferung einfacher Flüchtlinge §
11 [Wenn ein großer <aus dem Lande Ägypten> flieht,] [und er zu dem] Großfürsten von Hatti [kommt], oder eine Stadt [aus d]enen der Länder des Riamasesa mai-amana, des Großkönigs von Ägypten, so soll sie der Großfürst von Hatti nicht aufnehmen; der Großfürst von Hatti soll sie (vielmehr) dem Wasmuaria satepnaria, dem Großkönig von Ägypten, ihrem Herrn, [- er lebe, sei heil und] gesund - bringen lassen. §
12 Oder wenn [ein] Mensch oder zwei Menschen, die man nicht kennt [aus dem Land Ägypten] fl[iehen] und in das Land Hatti kommen, um dem anderen Diener zu sein, so soll man sie nicht im Lande Hatti bleiben lassen; man soll sie (vielmehr) zu Riamasesa, dem Großkönig von Ägypten, bringen. |
| § 13
Hattusili soll aus Amurru kommende hachrangige Flüchtlinge und Flüchtlingsgruppen ausliefern Vgl. § 11 Hier. Und we[nn ein Großer aus dem Lande Ägypten flieht] [und ins Land Amurru geht,] [od]er eine Stadt, <aus den Ländern des Königs des Landes Ägypten> und [zum König von Amurru] g[eht,] [dann soll sie Bentisina, der König des Landes Amurru, ergreifen] [und] sie zum König des Landes Hat[ti, seinem] Herrn bringen lassen, [und Hattusili, der Großkönig des Landes Hatti, soll sie zu [Riamasesa mai-]amana, dem Großkönig, den König des Landes Ägypten, [bringen lassen]. §
14 Und [wenn ein Mensch flieht,] [oder zwei Menschen, die man nicht kennt,] [und sie aus dem Lande des Königs des Landes Ägy]pten [fliehen], und [ihm] ni[cht Dienst leisten wollen,] [dann soll sie [Hattusili, der Großkönig des Landes Hatti], in die Hand des Bruders [g]eben und [soll sie nicht im Lande Hatti bleiben lassen.] |
§ 13
Ramses soll hochrangige Flüchtlinge und Flüchtlingsgruppen ausliefern Vgl. § 11 Bab. Oder wenn ein Großer aus dem Lande Hatti flieht und [zu Wasmu]aria satepnaria, dem Großkönig von Ägypten, [kommt], oder eine Stadt, oder ein Distrikt, oder [ein Bezirk(?)] [aus] denen des Landes Hatti, und zu Riamasesa mai-amana, dem Großkönig von Ägypten, kommt, so soll sie Wasmuaria satepnaria, der Großkänig von Ägypten, nicht aufnehmen; Riamasesa mai-amana, der Großkönig von Ägypten, soll sie (vielmehr) zu dem Großfürsten von Hatti bringen lassen und man soll sie nicht bleiben lassen. §
14 Ebenso, wenn ein Mensch oder zwei Menschen, die man nicht kennt, <aus dem Lande Hatti> fliehen und in das Land Ägypten kommen, um anderen Diener zu sein, so soll Wasmuaria satepnaria, der Großkönig von Ägypten, sie nicht bleiben lassen; er soll sie (vielmehr) dem Großfürsten von Hatti bringen lassen. |
| §§ 15; 16
Auslieferung hochranginger und einfacher Flüchtlinge §
15 [Und wenn ein Vornehmer aus dem Lande Hatti flieht,] [oder zwei] Menschen, und [sie dem König des Landes Hatti] ni[cht Dienst leisten wollen,] [und sie aus dem Lande des Großkönigs, des Königs des Landes H]atti [fliehen], um [ihm] n[icht mehr Dienst zu leisten,] [dann soll sie Riamasesa mai-amana ergreifen] und sie zu [Hattusili, dem Großkönig, dem König des Landes Hatti], se[inem] Bruder, bringen lassen, [und er soll sie nicht im Lande Ägypten bleiben lassen]. §
16 [Und wenn] ein V[ornehmer aus dem Lande Ägypten] flieht, [oder zwei Menschen,] [und] sie in das L[and Hatti ge]hen, [dann soll Ha]ttusili, [der Groß]kö[nig, der Königs des Landes Hatti, sie ergreifen] [und sie] zu R[iamasesa mai-]amana, [dem Großkönig, dem König des Landes Ägypten, seinem Bruder, bri]ngen lassen. |
§§ 15; 16
Auslieferung vornehmer und einfacher Flüchtlinge §
15 § 15 fiel im hieroglyphischen Text weg, da sein Inhalt bereits in den §§ 11+12 des babylonischen Textes (=§§ 13+14 des hieroglyphischen Textes) enthalten war; man kann nämlich davon ausgehen, daß kabtu "Vornehmer" bedeutungsmäßig dem Begriff LU GAL "Großer" entspricht, so daß die §§ 15+16 auch nichts anderes beinhalten als die §§ 11+12 und 13+14. §
16 § 16 fiel im hieroglyphischen Text weg, da sein Inhalt bereits in den §§ 13+14 des babylonischen Textes (=§§ 11+12 des hieroglyphischen Textes) enthalten war; Begründung siehe oben. |
| §§ 17;18
Amnestie für ausgelieferte Flüchtlinge §
17 [Und wenn] ein Mensch au[s dem Lande Hatti] flieht, [od]er zwei Menschen, [oder drei Menschen,] [und sie zu ]Riamasesa mai-[amana, dem Großkönig, dem König des Landes Ägyp]ten, dem Bruder, [gehen,] [dan]n [soll sie Riamasesa] mai-amana, der Großkönig, [der König des Landes Ägypten, ergreifen] [und sie z]u Hattusili, seinem Bruder, [bringen lassen], denn s[i]e sind verbrüdert. Und ihr Vergehen soll man ihnen nicht anrechnen, [und ihre Zungen (und) ihre Augen soll man nicht herausr]eißen, und ihre Ohren [und) [ihre] Fü[ße soll man nicht abschneiden,] [und ihre Häuser mit ihren Frauen u]nd ihren Kindern [soll man nicht vernichten]. |
§§ 17; 18
Amnestie für ausgelieferte Flüchtlinge §
17 Wenn ein Mensch aus dem Lande Ägypten flieht, oder zwei oder drei, und sie zu dem Großfürsten von Hatti kommen, so soll sie der Großfürst von Hatti ergreifen und sie wieder zu Wasmuaria satepnaria, dem Großkönig von Ägypten bringen lassen. Was aber den Menschen angeht, den man dem Riamasesa mai-amana, dem Großkönig von Ägypten zurückbringen soll, dem soll sein Vergehen nicht angerechnet werden; man soll sein Haus, seine Frauen (und) seine Kinder nicht vernichten, [(und) man soll ihn (selbst) nicht vernichten], man soll ihn [nicht töten], man soll seine Augen, seine Ohren, seinen Mund (und) seine Füße nicht verstümmeln; man soll ihm überhaupt kein [Vergehen anrechnen]. Ramesseum
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| § 18
Hattusili soll Flüchtlinge ausliefern; Ramses soll die Ausgelieferten amnestieren Und wenn [ein Mensch aus dem Lande des Riamasesa, des Großkönigs, des Königs des Landes Ägypten, flieh]t, und [sie zu Hattusili, dem Großkönig], dem König des Landes H]atti, [meinem] Bruder, ge[hen,] [dann] soll sie [Hattusili, der Großkönig, der König des Landes H]atti, mei[n] Bruder, ergreifen und [sie zu Riamasesa mai-amana, dem Großkönig, dem König] des Landes Ägypten bring[en lassen], denn Riamasesa, der Großkönig, der König des Landes Ägypten, und Hattusili [sind verbrüdert.] [Und ihr Vergehen soll man ihnen nicht anrechnen,] [und ihre Zungen] (und) ihre [Au]gen soll man nicht herausreißen, und [ihre Ohren (und) ihre Füße soll man nicht abschneiden,] [und ihre Häuser m]it ihren Frauen und ihren Kindern [soll man nicht vernichten]. |
§ 18
Ramses soll Flüchtlinge ausliefern; Hattusili soll die Ausgelieferten amnestieren Ebenso, wenn ein Mensch aus dem Lande Hatti flieht, sei es einer, seien es zwei, seien es drei, und sie zu Wasmuaria satepnaria, dem Großkönig von Ägypten, kommen, so soll [sie] Riamasesa mai-amana, der Großkönig [von Ägypten], ergreifen und sie zu dem Großfürsten von Hatti bringen lassen; der Großfürst [von H]atti soll ihnen [ihre] Vergehen nicht an[rechnen], [man soll sein [Haus], seine Frauen oder seine Kinder nicht vernichten, man soll ihn nicht töten, man soll seine Ohren, seine Augen, seinen Mund (und) seine Füße nicht verstümmeln, man soll ihm überhaupt kein Vergehen anrechnen. Ramesseum
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| §§ 19; 20
Auslieferung hochrangiger und einfacher Flüchtlinge (zusammenfassende Wiederholung der §§ 11+12 und 13+14) §
19 [Und wenn ein Vornehmer aus dem Lande Hatti flieht,] [oder eine Stadt,] [und sie fliehen aus dem Lande] Hatti, und sie kommen i[ns Land Ägypten,] [und wenn ein Mensch aus dem Lande Hatti flieht,] [oder zwei Menschen,] [und sie fl]iehen aus dem Lande Hatti, [um ins Land Ägypten zu gehen,] [dann soll sie Riamasesa t]rotzdem [seinem Bruder bringen lassen.] Siehe, die Söhne [des Landes Hatti und die Söhne des Landes Ägypten sind in Frieden.] §
20 [Und wenn Leute aus dem Lande Ägy]pten [fliehen,] um [ins Land Hatti] zu gehen, [dann soll sie Hattusili, der Großkönig des Landes Hatti, trotz]dem [seinem Bruder bringen lassen]. Siehe, H[attusili, der Großkönig, der König des Landes Hatti, und Riamasesa mai-amana, der Großkönig, der König des Landes Ägypten], dein Bruder [sind in] F[rieden... |
§§ 19; 20
Auslieferung hochrangiger und einfacher Flüchtlinge; Auslieferung einfacher Flüchtlinge §
19 § 19 fiel im hieroglyphischen Text weg, da sein Inhalt bereits in den §§ 13+14 des babylonischen Textes (=§ 18 des hieroglyphischen Textes) enthalten war. §
20 § 20 fiel im hieroglyphischen Text weg, da sein Inhalt bereits in den §§ 11+12 des babylonischen Textes (=§§ 13+14 des hieroglyphischen Textes) enthalten war. |
| Schwurgötterliste;
Fluch- und Segensformeln § 21 Schwurgötterliste a) Einleitung Weggebrochen...
Alle Worte des Vertrages und des Eides, die auf dieser Tafel geschrieben stehen Die
tausend Götter... ich habe sie zu Zeugen gemacht ... und
sie sollen zuhören [und
Zeugen sein] |
Schwurgötterliste;
Fluch- und Segensformeln § 21 Schwurgötterliste a) Einleitung Was diese Worte des Vertrages angeht, [den] der Großfürst von Hatti mit Riama[sesa mai-]amana, dem Goßkönig [von Ägypten abgeschlossen hat], [die sind] schriftlich (niedergelegt) auf dieser Silbertafel. Was diese Worte angeht: Die
tausend Gottheiten, seien es männliche Gottheiten, seien es weibliche
Gottheiten aus den (Gottheiten) des Landes Hatti, und die tausend Gottheiten,
seien es männliche Gottheiten, seien es weibliche Gottheiten aus den
(Gottheiten) des Landes Ägypten, die sind bei mir als Zeugen, die diese
Worte [hör]en:
|
| § 21
Schwurgötterliste b) Zumeist Wettergötter Weggebrochen... Entsprechungen zur hieroglyphischen Liste aus anderen Verträgen: der
Sonnengott, der Herr des Himmels |
§ 21
Schwurgötterliste b) zumeist Wettergötter der
Sonnengott, der Herr des Himmels, |
| § 21
Schwurgötterliste c) Sonstige Götter Weggebrochen...
die
Schutzgottheit des Landes Hatti |
§ 21
Schwurgötterliste c) Sonstige Götter die
Astartu des Landes Hatti |
| § 21
Schwurgötterliste d) Götter von Hatti, Kizzuwatna und Ägypten; kosmische Götter Weggebrochen... Entsprechungen aus anderen Verträgen die
männlichen Gottheiten |
§21
Schwurgötterliste d) Götter von Hatti, Kizzuwatna und Ägypten, kosmische Götter <die
männlichen Gottheiten> |
| §§ [22+23];
24+25 Fluch bei Verletzung des Vertrages; Segen bei Einhaltung des Vertrages §
22 [Wenn Hattusili und die Söhne des Landes Hatti diesen Vertrag nicht halten,] [dann sollen die männlichen Gottheiten (und) die weiblichen Gottheiten des Landes Hatti] [und die männlichen Gottheiten (und) die weiblichen Gottheiten des Landes Ägypten] [den Samen des Hattusili vernichten mitsamt den Söhnen des Landes Hatti]; §
23 [und wenn Hattusili und die Söhne des Landes Hatti diesen Vertrag halten,] [dann sollen die Eidesgötter sie beschützen] [und ihr Antlitz freudig machen.] §
24 [Und wenn Riamasesa mai -amana und die Söhne des Landes Ägypten diesen Vertrag nicht halten,] [dann sollen die männlichen Gottheiten] (und) die weibli[chen] Gottheiten [des Landes Ägypten] [und die männlichen Gottheiten (und) die weiblichen Gottheiten des Landes Hatti] [den Samen] des Riama[sesa mai-amana vernichten mitsamt den Söhnen des Landes Ägypten]; §
25 [und wenn Riamasesa mai-amana] und die Söhne <des Landes> Ägy[pten diesen Vertrag halten,] [dann sollen die Eidesgötter sie beschützen] und i[hr] Antlitz [freudig machen.] |
§§ [22+23];
24+25 Fluch bei Verletzung des Vertrages; Segen bei Einhaltung des Vertrages §
22 Die §§ (22) (und 24) fielen im hieroglyphischen Text weg, da deren Inhalt in geraffter Form in § 27 des babylonischen Textes (=§ 26 des hieroglyphischen Textes) folgte (Fluch gegen jeden Partner bei Verletzung des Vertrages) §
23 Die §§ (23) (und 25) fielen im hieroglyphischen Text weg, da deren Inhalt in geraffter Form in § 26 des babylonischen Textes (=§ 27 des hieroglyphischen Textes) folgte (Segen für jeden Partner bei Einhaltung des Vertrages) §
24 Die §§ 24 (und [22]) fielen im hieroglyphischen Text weg, da deren Inhalt in geraffter Form in § 27 des babylonischen Textes (=§ 26 des hieroglyphischen Textes) folgte (Fluch gegen jeden Partner bei Verletzung des Vertrages) §
25 Die §§ 25 (und [23]) fielen im hieroglyphischen Text weg, da deren Inhalt in geraffter Form in § 26 des babylonischen Textes (=§ 27 des hieroglyphischen Textes) folgte (Segen für jeden Partner bei Einhaltung des Vertrages) |
| § 26
Segen für jeden Partner bei Einhaltung des Vertrages Vgl. § 27 Hier. [Was den angeht, der diese Worte hält,] [die auf der Silbertafel stehen,] dann sollen die [großen] Götter [des Landes Ägypten] [und die großen Götter des Handes Hatti] [ihn leben lassen] [und ihn] gesund sein lassen [mitsamt seinen Häusern.] [seinem Land] [(und) seinen Dienern.] §
27 [Was (aber) den angeht, der diese Worte nicht hält,] [die auf dieser Silbertafel stehen,] [dann] sollen die gr[oßen] Götter [des Landes Hatti] [und die großen Götter des Landes Ägypten] [sein Haus,] [sein Land] [(und) seine Diener vernichten.] §
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Siege[l des ... |
§ 26
Fluch gegen jeden Partner bei Verletzung des Vertrages Vgl. § 27 Bab. Was diese Worte angeht, die auf dieser Silbertafel des Landes Hatti und des Landes Ägypten stehen, (und) was den angeht, der sie nicht halten wird, so sollen die 1000 Götter des Landes Hatti sowie die 1000 Götter des Landes Ägypten sein Haus, sein Land (und) seine Diener vernichten. §
27 Was aber den angeht, der diese Worte halten wird, die auf dieser Silbertafel stehen, - seien sie <Leute> aus Hatti (oder) seien sie Leute aus Ägypten - und die sie nicht außer Acht lassen werden, so sollen die 1000 Götter des Landes Hatti sowie die 1000 Götter des Landes Ägypten ihn gesund sein lassen (und) ihn leben lassen mitsamt seinen Häusern, mitsamt seinem Land (und) mitsamt seinen Dienern. |